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Homeoffice-Pauschale-Rechner

Berechne deinen steuerlichen Abzug für Homeoffice-Tage 2024 und 2025 – inkl. geschätzter Steuerersparnis.

Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von deiner individuellen Steuersituation ab. Bitte konsultiere einen Steuerberater für verbindliche Auskunft.

Einfachhalber: Grenzsteuersatz (Einkommen 30.000–60.000 € ≈ 35–40 %)

Genutzt für nicht abziehbare Fahrtkosten-Gegenrechnung

📋
720 €
Abzug Pauschale
💰
216 €
Gesch. Steuerersparnis
🚗
441 €
Fahrtkosten-Abzug (Bürotage)
📊
1.161 €
Abzüge gesamt

Dein Ergebnis

Mit 120 Homeoffice-Tagen kannst du 720 € pauschal abziehen und sparst bei 30 % Steuersatz ca. 216 € Steuern.

Die Homeoffice-Pauschale erklärt

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung die Homeoffice-Pauschale dauerhaft eingeführt und ab dem Steuerjahr 2023 sogar verbessert: 6 € pro Tag, maximal 210 Tage pro Jahr, macht bis zu 1.260 € jährlichen Steuerabzug. Das ist deutlich mehr als die frühere Regelung von 5 €/Tag bei maximal 120 Tagen (600 €).

Das Besondere: Die Pauschale setzt kein eigenständiges häusliches Arbeitszimmer voraus. Wer am Küchentisch, im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer arbeitet – Hauptsache, kein Gänge-Pendeln zum Büro an diesem Tag – kann den Abzug geltend machen.

Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitszimmer-Abzug: Was lohnt sich?

Wer ein echtes, abgetrenntes häusliches Arbeitszimmer hat (und nachweisen kann, dass es fast ausschließlich beruflich genutzt wird), hat die Wahl:

  • Homeoffice-Pauschale: Max. 1.260 €/Jahr, einfacher Nachweis, kein Arbeitszimmer erforderlich.
  • Arbeitszimmer-Abzug: Anteilige Kosten (Miete, Nebenkosten, Einrichtung) können höher sein – typisch 1.500–3.000 €/Jahr bei einer 60 m²-Wohnung. Voraussetzung: Arbeitszimmer ist klar abgetrennt und überwiegend beruflich genutzt.

Empfehlung: Berechne beide Optionen und wähle die günstigere. Bei kleinen Wohnungen lohnt meist die Pauschale; bei großen mit dediziertem Büro kann der anteilige Abzug besser sein.

Was noch abgesetzt werden kann: Die Gesamtrechnung

Neben der Homeoffice-Pauschale gibt es weitere absetzbare Posten für Büroheimarbeiter:

  • Büroausstattung: Schreibtisch, Stuhl, Monitor, Drucker – bei Anschaffungskosten bis 800 € sofort absetzbar (GWG), darüber verteilt auf die Abschreibungsdauer.
  • Arbeitsmittel: Headset, Webcam, Maus, Tastatur – voll absetzbar als Werbungskosten.
  • Telefon- und Internetkosten: 20 % der monatlichen Kosten pauschal (ohne Nachweis), oder der tatsächliche berufliche Anteil mit Nachweis.
  • Fachliteratur und Software: Vollständig absetzbar.

So dokumentierst du deine Homeoffice-Tage richtig

Das Finanzamt könnte einen Nachweis anfordern. Die beste Dokumentation:

  • Kalender (Outlook, Google Calendar) mit täglichen Einträgen
  • Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers (über HR-Abteilung)
  • VPN-Logs oder Remote-Desktop-Verbindungs-Nachweise
  • Stundenzettel oder Arbeitszeitnachweise

Tipp: Ein monatliches kurzes Excel mit Datum + „HO" / „Büro"-Kürzel genügt in den meisten Fällen.

Häufige Fragen