Die Homeoffice-Pauschale erklärt
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung die Homeoffice-Pauschale dauerhaft eingeführt und ab dem Steuerjahr 2023 sogar verbessert: 6 € pro Tag, maximal 210 Tage pro Jahr, macht bis zu 1.260 € jährlichen Steuerabzug. Das ist deutlich mehr als die frühere Regelung von 5 €/Tag bei maximal 120 Tagen (600 €).
Das Besondere: Die Pauschale setzt kein eigenständiges häusliches Arbeitszimmer voraus. Wer am Küchentisch, im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer arbeitet – Hauptsache, kein Gänge-Pendeln zum Büro an diesem Tag – kann den Abzug geltend machen.
Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitszimmer-Abzug: Was lohnt sich?
Wer ein echtes, abgetrenntes häusliches Arbeitszimmer hat (und nachweisen kann, dass es fast ausschließlich beruflich genutzt wird), hat die Wahl:
- Homeoffice-Pauschale: Max. 1.260 €/Jahr, einfacher Nachweis, kein Arbeitszimmer erforderlich.
- Arbeitszimmer-Abzug: Anteilige Kosten (Miete, Nebenkosten, Einrichtung) können höher sein – typisch 1.500–3.000 €/Jahr bei einer 60 m²-Wohnung. Voraussetzung: Arbeitszimmer ist klar abgetrennt und überwiegend beruflich genutzt.
Empfehlung: Berechne beide Optionen und wähle die günstigere. Bei kleinen Wohnungen lohnt meist die Pauschale; bei großen mit dediziertem Büro kann der anteilige Abzug besser sein.
Was noch abgesetzt werden kann: Die Gesamtrechnung
Neben der Homeoffice-Pauschale gibt es weitere absetzbare Posten für Büroheimarbeiter:
- Büroausstattung: Schreibtisch, Stuhl, Monitor, Drucker – bei Anschaffungskosten bis 800 € sofort absetzbar (GWG), darüber verteilt auf die Abschreibungsdauer.
- Arbeitsmittel: Headset, Webcam, Maus, Tastatur – voll absetzbar als Werbungskosten.
- Telefon- und Internetkosten: 20 % der monatlichen Kosten pauschal (ohne Nachweis), oder der tatsächliche berufliche Anteil mit Nachweis.
- Fachliteratur und Software: Vollständig absetzbar.
So dokumentierst du deine Homeoffice-Tage richtig
Das Finanzamt könnte einen Nachweis anfordern. Die beste Dokumentation:
- Kalender (Outlook, Google Calendar) mit täglichen Einträgen
- Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers (über HR-Abteilung)
- VPN-Logs oder Remote-Desktop-Verbindungs-Nachweise
- Stundenzettel oder Arbeitszeitnachweise
Tipp: Ein monatliches kurzes Excel mit Datum + „HO" / „Büro"-Kürzel genügt in den meisten Fällen.